Schwarzfahren soll künftig kein Straftatbestand mehr sein?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben ein neues Herzensprojekt entdeckt: Schwarzfahren soll kein Straftatbestand mehr sein. Was bisher als „Erschleichen von
Man muss die Logik unserer politischen Elite fast schon bewundern: Wenn ein Gesetz massenhaft gebrochen wird und die Justiz mit der Arbeit nicht hinterherkommt, dann schafft man nicht etwa die Ursachen ab oder sorgt für Ordnung, nein, man schafft einfach das Gesetz ab. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben ein neues Herzensprojekt entdeckt: Schwarzfahren soll kein Straftatbestand mehr sein.
Was bisher als „Erschleichen von Leistungen“ nach § 265a StGB galt, soll künftig im Namen der sozialen Gerechtigkeit legalisiert oder zumindest zur harmlosen Ordnungswidrigkeit degradiert werden.
Die Begründung liest sich wie ein Offenbarungseid des Rechtsstaates: Die Gerichte seien überlastet, die Gefängnisse zu voll und die Verfahren schlichtweg zu teuer. Rund 200 Millionen Euro kostet der ganze Spaß den Steuerzahler jährlich. Anstatt also dafür zu sorgen, dass Recht und Gesetz respektiert werden, hisst man in Berlin die weiße Fahne und nennt das Ganze dann „Modernisierung des Strafrechts“.
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Besonders rührselig wird es, wenn das Ganze zum „Armutsdelikt“ umgedeutet wird. Der DAV lässt verlauten, dass es ein „sozialpolitischer Irrsinn“ sei, Menschen zu bestrafen, die sich das Ticket schlicht nicht leisten können. Dass diese Logik das gesamte Prinzip von Leistung und Gegenleistung ad absurdum führt, scheint niemanden zu stören. Wenn ich meine Stromrechnung nicht bezahle, landet zwar nicht die Staatsanwaltschaft vor der Tür, aber der Saft wird trotzdem abgedreht. Im öffentlichen Nahverkehr soll künftig offenbar das Prinzip „Nimm dir, was du brauchst, und zahl, wenn du Lust hast“ gelten.
Während der ehrliche Pendler jeden Monat brav seine immer teurer werdenden Abopreise blecht, um die marode Infrastruktur und das Gehalt der Ministerin mitzufinanzieren, wird der Trittbrettfahrer zum schützenswerten Opfer der Umstände stilisiert. Über 144.000 Fälle registrierte die Polizei allein im Jahr 2024 – eine Masse an Rechtsbrüchen, die man jetzt einfach per Federstrich weglächeln will, weil die Verwaltung kapituliert.
Doch der eigentliche Witz kommt erst noch: Selbst die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit geht den Lobbyisten vom Anwaltverein nicht weit genug. Schließlich könnte man dann ja immer noch in Erzwingungshaft landen, wenn man das Bußgeld ignoriert. Man fordert also im Grunde den totalen rechtsfreien Raum im ÖPNV für alle, die behaupten, kein Geld zu haben.
Dass dies die Verkehrsunternehmen, die ohnehin am Tropf der öffentlichen Hand hängen, noch tiefer in die roten Zahlen treibt, wird geflissentlich ignoriert. Am Ende ist diese Debatte nur ein weiteres Symptom eines Staates, der seine Kernaufgaben nicht mehr im Griff hat. Anstatt die Sicherheit in Zügen zu gewährleisten oder die Justiz so auszustatten, dass sie ihre Arbeit machen kann, wird die Kapitulation vor dem Rechtsbruch als sozialer Fortschritt verkauft. Wer in diesem Land noch für seine Leistungen bezahlt, ist nach Lesart dieser Politik schlichtweg der Dumme.




