Impfverweigerer siegt vor Gericht: Verfahren gegen Soldat eingestellt!
Manchmal liefert die Realität Pointen, die sich kein Satiriker besser ausdenken könnte.
Symbolbild
Erinnern wir uns an den Unteroffizier Stefan B. aus Beeskow, den IT-Experten und Irak-Veteranen, den man mit der vollen Härte des Gesetzes durch die Instanzen prügeln wollte, weil er beim Corona-Impfbefehl nicht strammstand.
Der zweite Akt vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) dauerte am Donnerstag genauso lange, wie man braucht, um einen Fehler einzugestehen, ohne das Wort „Entschuldigung“ in den Mund zu nehmen: wenige Minuten. Dann war der Spuk vorbei. Das Verfahren wurde wegen „geringer Schuld“ eingestellt. Keine Zeugen, keine Plädoyers, kein großes Trara – nur das hastige Zuklappen der Akten auf Staatskosten.
Es ist ein Offenbarungseid mit Ansage. Die Staatsanwaltschaft, die zuvor noch mit Schaum vorm Mund in Berufung gegangen war, knickte ein, bevor der Richter überhaupt die Brille putzen konnte. Warum? Weil die juristische Logik hinter dieser Anklage von Anfang an so löchrig war wie ein Kasernen-Zaun. Der Clou: Stefan B. hatte den Befehl technisch gesehen gar nicht verweigert.
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Er war brav zum Impftermin erschienen, Gehorsam check! Dass er auf dem Fragebogen bei der Einwilligung „Nein“ angekreuzt hat, war schlicht sein gutes Recht als Mensch und Patient. Einen Soldaten zu befehlen, eine Einverständniserklärung zu unterschreiben, ist rechtlich etwa so haltbar wie der Befehl, ab morgen die Schwerkraft zu ignorieren.
Besonders süffisant: Während 130 andere Soldaten bereits mit saftigen Geldstrafen und dem Ende ihrer Karriere abgestraft wurden, zieht man hier die Reißleine. Stefan B. ist kein “Querdenker“ und kein militanter “Impfgegner”; er ist ein Mann, der nach einer eigenen Infektion und Berichten über Nebenwirkungen schlicht den Sinn einer Zwangsmaßnahme hinterfragte, die nachweislich nicht einmal die Übertragung stoppte.
Dass man ihn trotzdem bis vor das Landgericht zerrte, war nichts anderes als eine versuchte Exempel-Statuierung, die jetzt krachend gescheitert ist. Man wollte ein Zeichen setzen und hat stattdessen nur gezeigt, wie verbissen und blind ein Apparat agieren kann, wenn ein Narrativ zu bröckeln beginnt.
Doch wer jetzt an ein Happy End glaubt, kennt die Bundeswehr schlecht. Während die strafrechtliche Verfolgung im Sande verlaufen ist, schwebt das Disziplinarverfahren weiterhin wie ein Damoklesschwert über dem Unteroffizier.
Der Staat lässt sein Opfer nicht so einfach aus den Fängen. Auch wenn der Richterspruch nun „unschuldig“ flüstert, wird im Hintergrund weiter an der dienstrechtlichen Vernichtung gearbeitet. Stefan B. schweigt vorerst – ein kluger Schachzug in einem Spiel, in dem die Regeln ständig mitten im Match geändert werden. Eines bleibt jedoch klar: Dieser Prozess war kein Sieg der Justiz, sondern eine peinliche Flucht vor der eigenen Lächerlichkeit.




