Impfpflicht verweigert: Bundeswehrsoldat erneut vor Gericht!
Man sollte meinen, ein Staat hätte Besseres zu tun, als gestandene Soldaten zu jagen, die ihren Kopf für dieses Land hingehalten haben. Aber weit gefehlt...
Symbolfoto
In Brandenburg spielt sich derzeit ein Justiz-Spektakel ab, das an Absurdität kaum zu überbieten ist: Der 37-jährige Unteroffizier Stefan B. aus Beeskow steht erneut vor Gericht, weil er sich dem heiligen Impfbefehl widersetzt hat. Eigentlich war die Sache bereits vom Tisch: Das Amtsgericht Fürstenwalde hatte den Familienvater im Juli 2023 freigesprochen und sich dabei auf das hohe Gut der Gewissensfreiheit berufen. Doch wer glaubt, dass Vernunft in deutschen Amtsstuben einen Platz hat, kennt die Verbissenheit der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) nicht.
Hier wird es richtig skurril: Obwohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft im ersten Prozess selbst auf Freispruch plädiert hatte, grätschte eine „Sonderdezernentin für Corona-Fälle“ dazwischen und legte Berufung ein. Man muss sich das vorstellen: Da sitzt jemand in einer Spezialabteilung und prüft die „Sach- und Rechtslage“ so lange, bis man einen Weg findet, einen IT-Systemelektroniker der Bundeswehr doch noch vor das Landgericht zu zerren. Warum? Weil Stefan B. es wagte, nach einer harmlos verlaufenen “Infektion” an der Sinnhaftigkeit einer im Rekordtempo zugelassenen mRNA-Spritze zu zweifeln. Er ist weder „Querdenker“ noch genereller “Verschwörungstheoretiker, denen man einen Stempel aufdrücken könnte, nein, er ist einfach ein Mann mit gesundem Menschenverstand, der sogar seine Entlassung anbot, um die Sache sauber zu beenden. Doch die Bundeswehr, sonst nicht gerade für ihre Schnelligkeit bekannt, lehnte den Abschied dankend ab, nur um ihn weiter disziplinarisch schikanieren zu können.
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Das Ganze ist kein Einzelfall, sondern System. Während die Bundesregierung auf AfD-Anfragen kleinlaut zugibt, dass insgesamt 131 Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung laufen, wurde die Impfpflicht für die Truppe 2024 klammheimlich wieder kassiert. Man verfolgt Stefan B. also für einen Befehl, den heute niemand mehr geben dürfte, weil er schlichtweg hinfällig ist. Es geht hier nicht um Gesundheit oder Einsatzbereitschaft, es geht um den bedingungslosen Gehorsam gegenüber einem politischen Narrativ, das längst in sich zusammengebrochen ist. Wenn das Landgericht Frankfurt (Oder) diesen Donnerstag verhandelt, geht es nicht nur um einen Unteroffizier, sondern um die Frage, wie viel Rachedurst sich ein Rechtsstaat eigentlich leisten darf, bevor er sich komplett lächerlich macht.




